Energieeinsparverordnung EnEV

Die Energie- und Effizienzstandards von Gebäuden wird in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die aktuelle Energieeinsparverordnung ist seit Januar 2016 in Kraft.
Neue Anforderungen für Neubauten ab 2016
Seit Januar 2016 gelten neue Energie-Mindestanforderungen für Neubauten. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Anfang 2016 in Kraft getreten und erhöht damit die Energie-Standards.
Bedeutung & Auswirkung
Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, Energie in Gebäuden einzusparen. Das bedeutet: Neubauten müssen noch sparsamer im Energieverbrauch werden - ob beim Heizen, Beleuchten, Wasser erwärmen etc.
Energie sparen wird belohnt! Die Anhebung der energetischen Anforderungen wirken sich auch auf die Förderprogramme (KfW) aus. Diese bemessen sich an der Energieeffizienklasse des Neubau´s. Merkhilfe: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz der Wohnimmobilie - desto höher die KfW-Förderung.
Energiesparausweis
Seit 2009 muss jedes Gebäude einen Energiesparausweis vorweisen können. Dieser soll Auskunft über die zu erwartenden Betriebskosten geben und mehr Transparenz erzeugen. Anhand dieses Energiepasses kann man Gebäude und auch Wohnungen als Energiefresser oder Energiesparer identifizieren.
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Weitere nützliche Informationen:
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