Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz

Unsere Massivhäuser entsprechen dem Gebäudeenergiegesetz.

Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist zum 01. November 2020 in Kraft getreten. Das GEG führt die verschiedenen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien zusammen und vereinheitlicht diese.

Bedeutung & Auswirkung

Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Wesentliche Neuerungen:

- neues gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude)

-  Anrechnungsmöglichkeiten von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sowie von gasförmiger Biomasse zur Erfüllung der energetischen Neubaustandards

- Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden nun direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren für Bauherren und Eigentümer. Die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind künftig in Energieausweisen anzugeben. Damit enthält ein Energieausweis zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen.

Energieausweis

Seit 2009 muss jedes Gebäude einen Energieausweis vorweisen können.

Dieser soll Auskunft über die zu erwartenden Betriebskosten geben und mehr Transparenz erzeugen. Anhand dieses Energiepasses kann man Gebäude und auch Wohnungen als Energiefresser oder Energiesparer identifizieren.

Bei der Entscheidung mit uns Ihr Massivhaus zu bauen, ist diese Leistung inklusive. Wir bauen unsere Häuser nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes!